Was als Transporter gilt
Gemeint sind leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse: Kastenwagen, Pritschen, Kofferaufbauten und Kleinbusse mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Für diese Fahrzeuge genügt grundsätzlich die Fahrerlaubnis der Klasse B. Größere Fahrzeuge prüfen wir auf Anfrage.

